Zivilbaurecht

Ein neues Badezimmer oder eine neue Küche oder eine komplett neue Fabrik: All dies sind spannende Neubau- und Renovierungsprojekte, die Sie als Auftraggeber stets voller Zuversicht und Optimismus in Angriff nehmen. Die „Papierarbeit” mit dem Bauunternehmer wird dabei oft vergessen. Dieser kommt mit unlesbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schirmt sich mit Begriffen wie UAV-2025 oder UAV GC 2025 ab. Sie finden das alles in Ordnung, denn Sie wollen bauen, bis ... es zu einem Streit mit dem Bauunternehmer kommt.

Sie sind Bauunternehmer und haben einen schönen Auftrag erhalten. Sie beginnen voller Zuversicht und Optimismus mit dem Bauprojekt, bis sich herausstellt, dass der Auftraggeber Ihnen das zu bearbeitende Objekt nicht zur Verfügung stellen kann oder sich nach dem Bau über Mängel an dem von Ihnen gebauten Objekt beschwert. Plötzlich stellen Sie fest, dass Sie einen Streit mit Ihrem Auftraggeber haben.

In beiden Fällen kann Van Boven & Van der Bruggen Advocaten Ihnen den Weg weisen, Sie beraten und Sie gegebenenfalls in einem Verfahren begleiten, unabhängig davon, ob dieses vor Gericht, vor dem Schiedsgericht für das Bauwesen oder vor einer der zahlreichen anderen Schlichtungskommissionen geführt wird. Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung und Spezialisierung, um Sie in allen Bereichen des zivilen Baurechts – kurz gesagt, in den Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Bauunternehmer, dem Installationsunternehmen, dem Architekten, dem Bauberater usw. andererseits – zu unterstützen. Unser Ansatz ist praktisch und lösungsorientiert.

Unabhängig davon, ob Sie Auftraggeber oder Auftragnehmer sind, können wir Sie unter anderem in den folgenden baurechtlichen Streitigkeiten unterstützen:

  • Abrechnung von Mehr-/Minderarbeiten
  • Streitigkeiten bei der Abnahme
  • Streitigkeiten über die (End-)Abrechnung
  • Streitigkeiten über Baumaterialien
  • Streitigkeiten über das zu bearbeitende (zu bebauende) Objekt
  • Streitigkeiten mit einem Architekten
  • Streitigkeiten mit einem (beratenden) Ingenieur
  • Streitigkeiten mit einem Installateur und über den Ausbau