Immobilienrecht

60 % der Niederländer besitzen eine eigene Immobilie. Diese große Gruppe der niederländischen Bevölkerung hat mit allem zu tun, was der Besitz einer eigenen Immobilie (Immobilienbesitz) mit sich bringt. Das kann von einer Hypothek über die Frage, wo genau die Grundstücksgrenze liegt, was die Nachbarn dürfen und was nicht, Wohnungen mit einer Eigentümergemeinschaft und die Nutzung der Immobilie durch andere bis hin zur Frage reichen, ob ich alleiniger Eigentümer eines bestimmten Grundstücks bin oder gemeinsam mit meinen Nachbarn. All diese Fragen sind Teil des „Immobilienrechts”.

Das Immobilienrecht umfasst jedoch noch viel mehr, wie z. B. Gebiets- und Standortentwicklung und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Parteien zur Realisierung von Immobilienprojekten. Auch rechtliche Fragen zum Bau von Wohnungen, Fabriken usw., sowohl in Bezug auf die Behörden als auch in Bezug auf die am Bau beteiligten privaten Parteien, gehören zum Immobilienrecht, ebenso wie deren Vermietung.

Van Boven & Van der Bruggen Advocaten berät und prozessiert seit jeher im Bereich des Immobilienrechts. Unsere Kanzlei verfügt über eine große Anzahl von Rechtsanwälten, die sich in einem oder mehreren Teilbereichen des Immobilienrechts vertieft und spezialisiert haben. Sie können sich daher an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie Fragen, Probleme oder Verfahren im Bereich des Immobilienrechts haben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, nennen wir:

  • Fragen zum Grundeigentum
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Dienstbarkeiten
  • Baurecht und Erbbaurecht
  • Wohnungen
  • Gebiets- und Standortentwicklung
  • Öffentlich-private Partnerschaften