Unternehmungsrecht
Verträge spielen im Geschäftsleben eine wichtige Rolle. Die Struktur des Unternehmens muss zu den Geschäftsaktivitäten passen, auf die sich das Unternehmen konzentriert. Streitigkeiten mit Dritten beeinträchtigen schnell den eigentlichen Geschäftsbetrieb und müssen daher zügig angegangen werden. Kommt es zu internen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Unternehmens, sind die Folgen oft weitreichend, wenn diese nicht angemessen behandelt werden.
Unsere Spezialisten für Unternehmensrecht können Sie bei der Ausarbeitung und Bewertung von Verträgen unterstützen. Sie können Sie gezielt beraten und Ihnen als Unternehmer als Ansprechpartner zur Seite stehen. Sie können Ihnen helfen, Konflikte zu vermeiden und, falls diese dennoch auftreten, bei deren Lösung helfen. Ein Gerichtsverfahren kann ein Mittel dazu sein, wenn es keine effektiveren Wege gibt, um zu einer Lösung zu gelangen.
Unsere Spezialisten für Unternehmensrecht können Sie in folgenden Angelegenheiten unterstützen:
- Verträge mit Auftraggebern oder Lieferanten
- Vertriebsverträge
- Franchiseverträge
- Managementverträge
- Kooperations- oder Übernahmeverträge
- Aktienkaufverträge
- Gesellschafterverträge
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung einer B.V. oder N.V.
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer V.O.F. oder einer Personengesellschaft
- Zwangsauskauf oder Ausschluss eines Mitgesellschafers
- Streitigkeiten mit Betriebsräten
- Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft, C.V. oder Personengesellschaft
- Entlassung und Haftung eines satzungsmäßigen Geschäftsführers
- Umstrukturierungen